Die Rechtsprechung der Elfen

1. Der mit allen Privilegien ausgestattete Gildenrat fällt das Urteil über Schuld und Sühne im Namen des Herren der Anfurten

2. Bei Verbrechen gegen das Leben eines Bewohners oder Besuchers der Anfurten ist der Übeltäter sofort in Gewahrsam zu nehmen.

3. Bei weniger schweren Verbrechen ist der Schaden so gut es geht durch den Verursacher zu ersetzen und dieser dann aus den Landen der Anfurten zu entfernen. Bei Wiederholungsfällen ist der Verursacher ebenfalls dem Gildenrat zuzustellen.

4. Die höchste Sühne, das Stürzen von einer Klippe, ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Alternativ sind andere Arten der Sühne in Betracht zu ziehen.

Mögliche Formen der Sühne mit absteigend höherer Härte:
  • Geld-, Sach-oder Naturalsühne
  • Hausarrest
  • Eskorte an die Grenze des Reiches
  • Haft in einer Zelle
  • Bergbau- oder Waldarbeit bis Begleichung der Schuld
  • Verbannung aus dem Reich
  • Eskorte in eine weit abgelegene Gegend
  • Tötung durch Sturz von einer Klippe
Leichte Formen der Sühne sind für kleinere Straftaten wie Diebstahl, Ruhestörung oder Missachtung der Stadtwachen angebracht. Schwere Sühne ist für schwere Verbrechen, wie Raub, Körperverletzung und darüber geeignet. Auch sind kombinierte Maßnahmen sowie andere Arten der Bestrafung möglich, sofern sie vom Herren der Anfurten befürwortet werden.
Bei wiederholter Verurteilung kann auch auf ein höheres Mittel zurückgegriffen werden.