Die Rechtsprechung der Zwerge

Als oberste Instanz der Rechtsprechung entscheidet unter den Zwergen der König/Fürst gemeinsam mit seinen Getreuen über die Strafen, die bei einem Vergehen auferlegt werden.

Verrat des Königs und der Zwergengemeinschaft: Dieses Vergehen wird hart bestraft. Falls ein Zwerg Saurons Absichten unterstützt oder geheime Informationen an andere Völker weitergibt, muss er mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft rechnen.

Diebstahl: Ein Dieb muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Bei Wiederholung muss der Zwerg mit anderen Strafen wie öffentlicher Bart- und Haarentfernung, Kerkeraufenthalt oder schlimmstenfalls Ausschluss aus der Gemeinschaft rechnen.
Hier kann der König oder ein Vorsitzender der Garde je nach Grad des Deliktes die Strafe regeln. Die Summe kann von einer niedrigen bis zu einer hohen Geldbuße reichen.

Schwere Körperverletzung und Angriff auf einen Khazad: Beides wird ohne Ausnahme bestraft. Falls ein Täter es wagt, einen anderen Khazad mit Hieben schwer zu verletzen, muss er eine sehr hohe Geldbuse an das Opfer auszahlen. Hier wird ebenfalls nach Grad des Deliktes gehandelt.
Bei öfteren Auseinandersetzungen kann die Geldsumme immer höher angesetzt werden, bis der Zwerg den Geldbußen nicht nachkommen kann und in den Kerker muss. Hier kann die Strafe von einer niedrigen bis zu einer sehr hohen Geldbuße reichen.

Mord an einem Khazad: Dieses Vergehen ist mit Königsverrat gleichzusetzen. Ein Khazad, der dieses Verbrechen begeht, muss selbst mit der Todesstrafe oder mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft rechnen.
Ein Khazadmörder, der nicht der Gemeinschaft der Zwerge angehört, wird ohne Umschweife hingerichtet.

Betrug: Dieses unter den Zwergen sehr seltene Vergehen oder der Versuch eines solchen wird wie folgt bestraft:

a) Geldbuße je nach Schwere des Betrugs

b) Wer die Schuld nicht tilgen kann, wird zu Arrest im Kerker verurteilt.


Die Höhe der Geldstrafen wird im Wert von Schwertern gemessen. Die Abstufung lautet wie folgt:
  • niedrige Strafe: ab 1 Schwert
  • hohe Strafe: ab 12 Schwertern
  • sehr hohe Strafe: ab 36 Schwertern