Die Rechtsprechung der Halblinge

Hauptverantwortliche zur Wahrung von „Recht und Ordnung“ im Auenland sind die Landbüttel. Diese haben das Recht im Straffall den Beschuldigten unter Arrest zu stellen und ihn vor den Ersten Landbüttel, sprich den Bürgermeister, zu bringen. Dieser wird dann gemeinsam mit den Geschädigten und den Landbütteln, welche den Fall aufgenommen haben, beraten, bis eine für die Geschädigten zufriedenstellende Strafe für den Delinquenten gefunden ist.

Welche Strafen stehen zur Verfügung?

Hausarrest: der auffällig gewordene Hobbit wird auf unbestimmte Dauer unter Hausarrest gesetzt. Die Dauer wird je nach dem Ausmaß der Tat festgelegt.

Geldstrafe: der auffälig gewordene Hobbit bekommt eine Geldstrafe verpasst, welche je nach Ausmaß der Tat festgelegt wird.

öffentliche Entschuldigung: der auffällig gewordene Hobbit muss vor versammelter Gemeinschaft eine Entschuldigung den Geschädigten gegenüber aussprechen (Strafe wird nur bei kleineren Delikten angewendet).

Rutenschläge: der auffällig gewordene Hobbit bekommt eine unbestimmte Anzahl von Rutenschlägen auf den Allerwertesten verpasst. Die Anzahl wird je nach dem Ausmaß der Tat festgelegt.